, bin ich öfter gefragt worden. Schließlich sind die gängigsten Betriebssysteme so strukturiert.
Nun, wenn keine allgemein akzeptierbaren Nachweise über die Datenverarbeitung abgelegt werden müssen, ist ein root-Konto unschädlich, da das Akzeptieren des Ergebnisses eines DV-Prozesses von Gleich-zu-Gleich bzw. auf freiwilliger Basis erfolgt. Beispiele für diese Art der Datenverarbeitung sind wissenschaftliche Berechnungen, Wettervorhersagen, freiwillige Dienste im Internet usw..
Auch ist für eine Privatperson eine Aufteilung der Rechte des root-Kontos auf mehrere Benutzerkonten ohne Mehrwert hinsichtlich der Rechenschaft an Dritte, da er als Käufer ja ohnehin in den Besitz aller Rechte gekommen ist und eine Privatperson keine Nachweise über ihre EDV an die Allgemeinheit abgeben muß.
Ganz anders ist die Situation für staatliche EDV Prozesse, die den Prinzipen „Nachprüfbarkeit von Rechtsakten“ und „Machtkontrolle durch Machtteilung“ genügen sollen. In der staatlichen EDV geht es um hierarchische Macht und meine persönlichen Freiheitsrechte. Also nix von Gleich-zu-Gleich bzw. Freiwilligkeit. Die genannten rechtsstaatlichen Prinzipien schließen ein Superuserkonto aus, da der Superuser alle Daten spurlos manipulieren könnte.
Kurz zur Errinnerung: Digitale Daten haben keine Individualität. Daher sind die Begriffe „Original“ und „Fälschung“ hier gegenstandslos. Das bedeutet, perfekte Fälschungen sind menschenmöglich.
Das root-Konto / Superuserkonto ist also im privaten Umfeld und bei Freiwilligkeit akzeptabel. Wenn es jedoch um hierarchische Macht geht, dann untergräbt das root-Konto rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien.